Feldschiessen
Mit dem EFS 26, kam ein nicht ganz pannenfreies Schiessen zum Abschluss.
Vielen Dank für euren Einsatz und die verbrauchten Nerven bei der Warterei am PC und den Anlagenstörungen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die IT-Spezialisten ein weiteres Mal über die Bücher gehen werden. In Anbetracht des schönen Wetters und dem Ausfall der Sius-Anlage in Wittenbach, können wir mit der erreichten Teilnehmerzahl von 1677 (VJ 1868) sehr zufrieden sein.
Regionalschützenverband St. Gallen
Christian Zwicker
Ressort Feldschiessen
Bericht im Tagblatt
In Wittenbach streikte die Technik
In der Region haben 1777 Personen am Feldschiessen teilgenommen. Wegen einer Panne ist die Zahl nicht definitiv.
Mit dem Gewehr auf 300 Meter traten am diesjährigen Feldschiessen zwischen Gossau und dem Bodensee 1248 Personen der Jahrgänge 1937 bis 2016 an. 497 erreichten ein Resultat, das mit der begehrten Kranz-Auszeichnung honoriert wurde. 593 Resultate qualifizierten für den Erhalt einer Anerkennungskarte. Das Maximum von 72 Punkten erreichten diesmal gleich zwei Personen: Franziska Schläpfer (Schützenverein Ramschwag) und Michael Eggenberger (Feldschützengesellschaft Rorschach).
Beim Regionalschützenverband (RSV) St.Gallen traten zudem 429 Schützinnen und Schützen mit der Pistole auf 25 oder 50 Meter an. Vertreten waren gemäss Mitteilung des RSV St.Gallen die Jahrgänge 1936 bis 2015. Ein Kranz fiel für 173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab, eine Anerkennungskarte gab es für 207 Schiessende. Das beste Resultat mit der Pistole erreichte Christophe Knechtle (Polizeischützen St. Gallen) mit 179 von maximal möglichen 180 Punkten.
Schiessmöglichkeit bis Ende August
Mit 1777 Schützinnen und Schützen fiel die Teilnahme in der Region St. Gallen leicht tiefer aus als in den Vorjahren. 2024 waren 1783 und 2025 1869 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angetreten. Die Zahl der diesjährigen Schützinnen und Schützen dürfte bis Ende August noch wachsen. Gemäss dem neuen Modus kann das Feldschiessen bis dann zusammen mit der obligatorischen Bundesübung im Schützenverein nachgeholt werden.
Gelegen kommen dürfte das vor allem Schützinnen und Schützen, die am Samstag und Sonntag das Feldschiessen im Erlenholz bei Wittenbach absolvieren wollten. Dort kam es an beiden Tagen zu technischen Pannen an der neuen elektronischen Trefferanzeigeanlage. Daher konnte zeitweise nicht geschossen werden. Er sei am Samstag selbst davon betroffen gewesen, erzählt Christian Zwicker, Sportschütze und beim RSV St. Gallen Mitverantwortlicher fürs Feldschiessen. Die Anlage sei am Morgen nicht davon zu überzeugen gewesen, ihren Dienst aufzunehmen.
Ausfall entspricht einem Super-GAU
Die Verantwortlichen hätten einen Servicetechniker aufgeboten, der einen längeren Anfahrtsweg hatte. Dieser habe das System zeitweise zum Laufen gebracht, sodass doch 309 anstelle der üblichen rund 400 Personen das Programm des Feldschiessens absolvieren konnten.
So ein Zwischenfall an einem Schützenfest sei für den durchführenden Verein ein Super-GAU, sagt Christian Zwicker weiter. Dafür gebe es keinen Plan B. Insbesondere sei es technisch nicht mehr möglich, auf Handbetrieb mit den traditionellen Fähnchen und Kellen umzustellen.
Die von der Panne betroffenen Schützinnen und Schützen hätten aber mit Geduld und Verständnis reagiert. Dies sicher nicht zuletzt wegen des prompten Handelns von Sandra Altherr, der Präsidentin des Schützenvereins Wittenbach: Sie spendierte den Betroffenen in der Schützenstube eine Bratwurst und ein Getränk. (vre)
Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt.
Für ein ganzes Wochenende wird eine der ältesten Schiesstraditionen mit Geselligkeit und Sportlichkeit auf nationaler Ebene zelebriert. Ein Fest für Schützen und solche, die gerne schiessen oder es probieren möchten.
Die Teilnahme kommt vor dem Rang!
Auch dieses Jahr ist es für jede und jeden eine Ehrensache, mit einer grossen Beteiligung zu beweisen, dass Mitmachen viel wichtiger ist als ein Spitzenplatz.
Wer darf teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10. Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip). Alle Nicht-Vereinsmitglieder müssen einem Verein zur Betreuung, Abrechnung und Rangierung zugewiesen werden. Teilnehmende, die nicht an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind, sind durch den ihnen zugewiesenen Verein zu betreuen.
Mit welchen Waffen darf teilgenommen werden?
Es darf nur mit Ordonnanzwaffen geschossen werden. Den Teilnehmenden steht die Wahl unter den zugelassenen Ordonnanzwaffen frei. Die Liste der zugelassenen Ordonnanzwaffen, das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanz- und ordonnanzähnlichen Waffen im Schiessen ausser Dienst (Hilfsmittelverzeichnis) ist unten angehängt.
